AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen medioton e. K. Werbeagentur
1. Geltungsbereich
2. Angebot und Annahme
3. Leistungsumfang
4. Leistungsfristen, Termine, Bindungsfristen
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
6. Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grunde
7. Abnahme
8. Gewährleistung
9. Aufrechnung, Zurückbehaltung
10. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
11. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz
12. Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte
13. Haftung von medioton, Schadenersatz
14. Haftung für PPC-, SEO-, PR-, Blog- und redaktionelle Leistungen
15. Haftung des Kunden
16. Endbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen der Firma medioton e. K. sowie ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit. Abweichende Bedingungen sowie Ergänzungen oder Änderungen sind für medioton e. K. nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich von medioton e. K., Udo Vonderlinden bestätigt werden. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für die Rechtsnachfolger des Kunden und alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer besonderen Einbeziehung bedarf.
1.2 Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von medioton e. K. erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Entgegenstehenden Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.
1.3 medioton e. K. ist berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen, wie beispielsweise Benutzungsbedingungen, Preislisten etc. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, werden diese wirksamer Vertragsbestandteil auch für die fortlaufenden Leistungen. Im Falle des Widerspruches durch den Kunden kann medioton e. K. mit einer Frist von zwei Wochen seit Zugang des Widerspruches den Vertrag mit dem Kunden kündigen. Kündigt medioton e. K. nicht, wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
2. Angebot und Annahme
2.1 Die Angebote von medioton e. K. sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.2 Mündliche Abreden sind nur dann verbindlich, wenn diese von medioton e. K., UdoVonderlinden oder einer im Sinne von medioton e. K. zeichnungsberechtigten Person schriftlich bestätigt werden.
2.3 Das Angebot wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden verbindlich angenommen. Bei fortlaufenden Leistungen kommt der Vertrag spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistung von medioton e. K. zustande.
2.4 Nach Beginn mit den auftragsgemäßen Leistungen ist eine Stornierung des Auftrages, gleich in welchem Umfang, nicht mehr möglich.
3. Leistungsumfang
3.1 Beschaffenheit und Umfang der Leistungen von medioton ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind.
3.2 Leistungsdaten sowie die Beschaffenheit von Mustern, Vorlagen oder Entwürfen sind nur verbindlich, wenn medioton e. K. sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Punkt 1.3 dieser AGB gilt für die Leistungsbeschreibungen entsprechend.
3.3 medioton e. K. ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne usw.) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch medioton e. K. findet nicht statt. Der Kunde ist für gestellte oder mit Bezahlung der Schlussrechnung implizit akzeptierte Rechte und Pflichten verantwortlich.
3.4 Bedient sich medioton e. K. Dritter zur Leistungserbringung, kommt zwischen dem Dritten und dem Kunden kein Vertrag zustande, sofern keine andere schriftliche mit medioton e. K. Absprache besteht.
3.5 medioton-Leistungen basieren auf Werkverträgen. Überschreiten die tatsächlichen Leistungen die im Werkvertrag festgelegten Leistungen, so werden diese – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – mit dem agenturüblichen Stundensatz abgerechnet.
3.6 Soweit medioton entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder für kostenpflichtig erklärt werden. Ziffer 1.3 gilt entsprechend.
3.7 Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Software mit der neuen, vertragsgegenständlichen Software, ist nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.8 Gegenstand der Leistungspflicht von medioton e. K. ist – auch wenn die Installation als solche von medioton e. K. erbracht wird – insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Software an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandene Software von medioton e. K. bezogen wurde.
3.9 Weitere begleitende oder zusätzliche Leistungen von medioton e. K., auch die Benutzereinführung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.
3.10 Bei der Registrierung von Internet-Domains wird medioton im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe als mittelbarer Vermittler tätig.
4. Leistungsfristen, Termine, Bindungsfristen
4.1 An Angebote hält sich medioton vier Wochen gebunden, soweit keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien schriftlich getroffen wurde.
4.2 Zugesagte Liefer- und Fertigungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange medioton sie nicht schriftlich bestätigt hat.
4.3 Der Kunde unterstützt die Firma medioton bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Daten- und Bildmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die Firma medioton hinsichtlich der von ihr zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
4.4 Für den Fall, dass medioton die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, ist der Kunde berechtigt, eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1 Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 4 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung von medioton zu fordern. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von Mitarbeitern von medioton beruht.
4.5 Eine Haftung von medioton für Verzugsfolgen ist dann ausgeschlossen, wenn den Kunden das Verschulden für die eingetretene Verzögerung trifft.
5. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit
5.1 Einzelaufträge auf Projektbasis werden je nach Schwierigkeitsgrad der Problemlösung und des erforderlichen Personal- und Zeitaufwandes auf der Basis der jeweils aktuellen Stunden- und Tagesverrechnungssätze von medioton oder nach einzelnen pauschalen Angeboten berechnet.
5.2 Fremdleistungen werden mit der agenturüblichen Provision für Leistungen der Fachabteilungen sowie für die Übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten). medioton ist auch berechtigt, die Handlingkosten nach Zeitaufwand dem Kunden zu berechnen, wenn nicht vertraglich abweichendes, insbesondere die Verrechnung mit dem pauschalen Grundhonorar schriftlich vereinbart wurde.
5.3 Auslagen werden gegen Vorlage entsprechender Nachweise dem Kunden berechnet, wenn diese Kosten nicht bereits vertragsgemäß in der Pauschale enthalten sind. Von den Auslagen werden u.a. umfasst technische Kosten für Vervielfältigungen/Kopien, Porto, Telefon- Telefax- und Onlinegebühren, Transportkosten, Bankrücklastschriften bei Lastschriftverfahren oder Einzugsermächtigungen, Kosten für notwendige Botenfahrten, Taxi- und Fahrtkosten sowie Spesen für notwendige Reisen.
5.4 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen seit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung an medioton fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tage nach Absendung bei medioton, gleichgültig, ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.
5.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn medioton über den Betrag verfügen kann, im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist, bei Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von medioton. Die genehmigte Entgegennahme von Wechseln ist keine Stundung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.6 medioton ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren offenen Posten des Kunden zu verrechnen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist medioton berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
5.7 Werden medioton Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist medioton berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.8 Alle Leistungen, die von medioton vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.
5.9 Im Verzugsfall ist medioton weiterhin berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozent p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, medioton weist im Einzelfall eine höhere Zinslast nach.
5.10 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Nutzungsrechte an Urheberrechten sowie das Eigentum und die ausschließlichen Verfügungsrechte an Daten, Unterlagen, Texten sowie stehenden und bewegten Bildern und Tönen welche im Rahmen der Tätigkeit von medioton entwickelt wurden, bei medioton. Mit der endgültigen Bezahlung aller offenen Rechnungen gehen die Verfügungsrechte vollständig auf den Kunden über.
6. Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grunde
6.1 Die Verträge werden in der Regel projektgebunden geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist nach Auftragserteilung nicht mehr möglich.
6.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien derart nachhaltig gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.
6.3 Die ordentliche Kündigung von Internet-Domainverträgen im Besonderen erfolgt gegenüber medioton schriftlich, ggf. per Fax. Ausgehend vom Berichtstag (Tag des Zugangs der Kündigung im Hause medioton) wird die ordentliche Kündigung am letzten Tag des Folgemonats wirksam.
7. Abnahme
7.1 medioton informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von medioton binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, welche die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen.
7.2 Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von medioton erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen.
7.3 Der Kunde wird die angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden untersuchen.
7.4 Die Gefahr geht mit Abgabe auf die Post oder an den Spediteur oder das Transportunternehmen auf den Kunden über.
8. Gewährleistung
8.1 Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Ablauf der in Ziffer 7.1 genannten Wochenfrist. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbeanstandete Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.
8.2 Auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet medioton nur bei nachgewiesenem Vorsatz.
8.3 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden und gegebenenfalls eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung durchzuführen.
8.4 Der Kunde hat medioton bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
8.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von medioton durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen.
8.6 Bei Schäden, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind medioton alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadenbeseitigung entstanden sind.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltung
9.1 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von medioton ist nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
9.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Forderungen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu.
10. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, medioton unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss maßgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von medioton, aber auch und insbesondere betreffend aller Informationen, welche die Bonität des Kunden betreffen können.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich, die von medioton erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und medioton unverzüglich zu informieren, sobald dieser davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt wurde bzw. ist.
10.3 Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von medioton nutzen, haftet der Kunde gegenüber medioton auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
11. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz
11.1 Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten alle an medioton im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit überlassenen Informationen als nicht vertraulich.
11.2 Der Kunde wird hiermit gem. §§ 3, 4 BDSG und § 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden.
11.3 Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt der Kunde in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch medioton ein.
11.4 Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen von medioton keine für ihn nicht bestimmte Daten beschaffen oder diese verändern.
12. Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte
12.1 Soweit bei medioton oder bei von medioton beauftragten Dritten im Rahmen der Tätigkeit Urheber-, Leistungsschutz- und / oder Verwertungsrechte entstehen, überträgt medioton alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen auf den Kunden, Ziffer 5.10 gilt entsprechend.
12.2 Wenn sich medioton zur Vertragserfüllung dritten Personen bedient, ist medioton verpflichtet, zuvor die Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten für die Tätigkeit der Dritten zu erwerben und auf den Kunden auf der Grundlage der vorstehenden Vereinbarung auf Kosten des Kunden zu übertragen. Ansprüche Dritter auf besondere Vergütungen zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild, gehen zu Lasten des Kunden. medioton wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des hiervon betroffenen Materials dem Kunden Kenntnis geben.
12.3 Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von medioton nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, Weiterentwicklungen (Updates oder Upgrades) oder Bearbeitungen gleich welcher Art vorzunehmen ohne Rücksprache mit medioton. Etwas anderes gilt dann, wenn der Kunde sich die umfassenden Nutzungsrechte hat einräumen lassen.
12.4 Etwaige medioton bekannte Beschränkungen von Nutzungsrechten wird medioton dem Kunden umgehend mitteilen. Insbesondere wird medioton über bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften den Kunden aufklären.
12.5 Urheber- und Nutzungsrechte für die vom Kunden abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfe bleiben bei medioton.
12.6 Bei Texten, wie z. B. Pressemitteilungen verbleiben alle Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten bei medioton. Der Kunde ist nach vollständiger Rechnungsbegleichung berechtigt, die Texte zu überarbeiten. medioton ist jedoch nur an die dem Kunden überlassenen Texte inhaltlich gebunden und haftet nur für deren Inhalte.
12.7 Der Kunde ist berechtigt nach Begleichung einschlägiger Endrechungen die Auftragsbestandteile wie verwendete Bilder, druckfertige PDF-Dokumente sowie ggf. das ausgewählte Signet/Logo auf Datenträger einzufordern. Offene Dateien wie – beispielsweise – PHP-Skrpite, Photoshop-, Indesign-, Freehand- oder Quark-Dokumente gibt medioton prinzipiell nicht an Kunden weiter.
12.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Wortmarke „medioton“ und / oder die Wort/Bildmarkenkombination mit dem Wortbestandteil „medioton“ gleich in welcher Art und Weise zu nutzen.
13. Haftung von medioton, Schadenersatz
13.1 medioton übernimmt keine Garantie dafür, dass die Providerleistungen für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar sind. Dies obliegt dem jeweiligen Provider selbst.
13.2 medioton übernimmt auch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den jeweiligen Provider verursacht wurden, oder für Störungen innerhalb des Internets.
13.3 medioton übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Sachschäden oder Schäden sonstiger Art, die durch Mängel in der Dokumentation (zum Beispiel Betriebsanleitung) entstehen, für die Inhalte der zu erstellenden Materialien (zum Beispiel Inhalts-/Textfehler durch fehlerhafte Vorlagen) oder Schäden, die auf fehlerhaftes oder unvollständiges Material von anderen Dienstleistern (zum Beispiel Abbildungserstellung/ Layoutvorlagen), insbesondere auf falsche Herstellerinformationen zurückgehen.
13.4 Eine Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Gebrauch der Dienstleistungen von medioton oder von Zulieferern gestellter Software oder über das Internet geladener Software resultieren.
13.5 Insbesondere haftet medioton nicht für fremde Inhalte von Internetseiten, die im Rahmen der Leistungserbringung von medioton von Dritten übernommen wurden. medioton ist auch nicht verpflichtet, die vertragsgemäß zu bearbeitenden Inhalte rechtlich prüfen zu lassen. Eine Haftung von medioton ist insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn vor dem Hintergrund der Rechtsprechung durch eine Verlinkung eine Verantwortlichkeit für den Inhalt der durch den Link verbundenen Seiten angenommen wird oder würde.
13.6 medioton haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
13.7 medioton haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen.
13.8 Ebensowenig haftet medioton dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.
13.9 Tritt ein Schadenereignis im Machtbereich eines Dritten (Netzbetreiber, Zulieferer etc.) ein, so haftet medioton nur in dem Umfang, in dem der Dritte medioton gegenüber haftet.
13.10 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von medioton liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, hat medioton auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Derartige Umstände berechtigen medioton, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
13.11 Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt medioton unbenommen.
13.12 medioton haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des jeweiligen Angebots betroffen hat.
13.13 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber medioton als auch gegenüber medioton- Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
13.14 Die Haftung für schriftlich von medioton zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
13.15 medioton ist Fullservice Provider, fungiert also als Schnittstelle und Betreuer zwischen Registraren und Hardwaregestellern. Hierzu bedient sich medioton e. K. mehrerer Drittanbieter, die entsprechende Hardware bzw. Infrastruktur stellen. medioton haftet nicht für unverschuldete Ansprüche, die auf die Verfügbarkeit von Webservern oder des Internet im allgemeinen (Hardware, Netzzugang) zurückzuführen sind.
14. Haftung für PPC-, SEO-, PR-, Blog- und redaktionelle Leistungen
14.1 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aufgrund Verletzung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners entstehen, sowie nicht für Sachaussagen oder sonstigen Beistellungen, die ihr vom Vertragspartner zur Erbringung der ihr obliegenden Leistungen vorgegeben werden. Die Agentur haftet ferner nicht für die Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und sonstige rechtliche Schutzfähigkeit der von ihr erbrachten Leistungen. Sie haftet ebenso nicht für die rechtliche Zulässigkeit der von ihr erbrachten Leistungen, wenn der Vertragspartner diese durch ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung als ordnungsgemäß erbracht angenommen hat.
14.2 Die Agentur ist nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob und ggf. inwieweit das bei ihr beauftragte Werk mit Richtlinien etc. Dritter konform geht und haftet insoweit auch nicht. Bei der Betreuung von PPC-Kampagnen (z. B. Google AdWords) ist die Agentur nicht zur Prüfung von Anzeigen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet und haftet in keinem Fall für etwaige Verstöße, insbesondere nicht wegen Vorschriften des Wettbewerbs-, des Marken- und Kennzeichenrechts sowie des Urheberrechts.
14.3 Der Vertragspartner stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund von Verletzungen vorgenannter Schutzrechte gegen die Agentur geltend gemacht werden.
15. Haftung des Kunden
15.1 Der Kunde versichert, Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) zu sein und die Berechtigung zu haben, diese Rechte auch an Dritte weiter zu übertragen. Weiterhin versichert der Kunde, dass durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungsschutzrechte- und Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verletzt werden.
15.2 Der Kunde haftet für alle Schäden und Forderungen, die sich aus einem Verstoß gegen die unter 14.1 genannten Versicherungen ergeben und stellt medioton mit Vertragsabschluß im Innenverhältnis frei. Soweit Dritte gegen medioton Ansprüche geltend machen, ist medioton verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
15.3 Der Kunde versichert im übrigen, dass er zur Übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von medioton erforderlich sind.
15.4 Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, der zufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.
15.5 Der Kunde haftet für alle Schäden, die medioton und deren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von medioton durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zu Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.
15.6 Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde medioton und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von medioton herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.
15.7 Nach Abnahme eines Projekts – gleichgültig ob es sich um ein Web-, ein Print- oder ein sonstiges Projekt im Angebotsspektrum von medioton handelt – geht die Haftung für das Projekt in vollem Umfang auf den Kunden über. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt die Bezahlung der Endrechnung als Abnahme in besagtem Sinne.
16. Endbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von medioton (97232 Giebelstadt).
16.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts. 16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, oder eine Regelungslücke existieren, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder fehlenden Klausel tritt eine solche, deren wirtschaftlicher Sinn und Zweck der beanstandeten Regelung am nächsten kommt und einer rechtlichen Prüfung standhält.
Stand: 24. Mai 2018