full service tagsüber (0)9334.97040 MENÜ
medioton > Journal > Marketing-Trends > Dürfen Sie online verlinken?!

Dürfen Sie online verlinken?!

04.2011 / Werbeagenturen haben jetzt den Präzidenzfall: Internet-Links unterliegen – weitestgehend (?!) – der Presse- und Meinungsfreiheit …

Immer wieder wurden wir in den letzten Jahren gefragt, ob es denn legitim sei, andere Websites von der eigenen Präsenz aus zu verlinken. Unsere stoische Antwort war stets, dass wir hier auf keine rechtsverbindlichen Quellen verweisen können und es dem Unternehmer selbst überlassen sei Links zu setzen bzw. dies grundsätzlich zu unterlassen. 

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entscheiden, dass Links von einer Website A auf eine Website B grundsätzlich von der Presse- und Meinungsfreiheit geschützt sind. Das Urteil behandelt die Frage, ob das Verlinken einer Website „eine technische Unterstützungsleistung der verlinkten Seite“ oder nur „eine inhaltliche Erweiterung eines Textes“ darstellt. Den Karlsruher Richtern zufolge sind Links zu anderen Webseiten im Rahmen der Berichterstattung von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. Dazu müssen diese „einzelne Angaben des Beitrags belegen“ oder „diese durch zusätzliche Informationen ergänzen“. Im Blog von Seo United wird darauf hingewiesen, dass über ein Thema informierende Seiten im Zug ihrer Berichterstattung sogar auf rechtswidrige Inhalte verweisen dürften. Eine Liste von Links mit Verweisen auf illegale Angebote könnte allerdings als „Unterstützungsleistung“ gewertet werden.
Daher sind Verlinkungen im WWW nicht grundsätzlich von diesem Urteil betroffen und es wird mit dem Urteil unserer Interpretation wieder keine endgültige Klärung herbei geführt.

Als Werbe- und Internetagentur können und dürfen wir keine Rechtsauskünfte erteilen. Das ist in Fragen des Datenschutzes, der Impressumspflichten und der allgemeinen Rechtslage im Internet immer wieder leicht unbefriedigend für Kunden, denn diese sind in der Regel noch größere Laien, wenn es um Online Rechtsbelange geht. Zudem will sich nicht jeder Kleinunternehmer mit erweiterter Visitenkarte gleich einen Rechtsbeistand leisten, wenn es um die Ausgestaltung des eigenen Internauftritts geht. Unter dem Hinweis auf „journalistisch aufbereitete Quellen“ geben wir hier oft Tipps zu einschlägigen Portalen, die sich mit diesen Fragen beschäftigen. So ist der Impressums-Generator von eRecht24 immer wieder eine Option. Rechtsverbindlichkeit allerdings kann es nur mit einem Rechtsanwalt geben.

Bildnachweis: 15761835alphaspirit

Einen Kommentar schreiben

Deine eMail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

*Mit dem Absenden des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten können. (Datenschutzerklärung)

*hierbei handelt es sich um ein Pflichtfeld