Ulk-Spiel Leistungschutzrecht
08.2012 / Mit dem Gesetzeswerk zum „Leistungsschutzrecht“ wird Google ggf. zu Gebühren verdonnert ..
… also wenn die smarten Jungs aus Kalifornien dieses Spielchen mitmachen. Sollte das sogenannte Leistungsschutzrecht – dessen grundsätzliche Intention verständlich erscheint – sich durchsetzen, das Gesetz hätte sehr weitreichende Folgen auf die deutsche Verlegerpraxis und damit die Berichterstattung. Folgen, die nur wenige ganz zu durchschauen scheinen.
Echt hart, was sich da tatsächlich als Gesetz den Weg durch Bundestag und Bundesrat zu bahnen scheint. Das Leistungsschutzrecht soll im Groben gesprochen dafür sorgen, dass die Ersteller von Inhalten auch von der daraus möglichen Wertschöpfung profitieren sollen. Im Grundsatz also ein hehres Unterfangen. Stellt zum Beispiel die Süddeutsche Zeitung Redakteure und ggf. Fotografen ab, um ein medienrelevantes Ereignis zu besuchen, die schließlich in Wort und Bild berichten, so verursacht das Kosten in einem nicht unerheblichen Sinn. Eine Minute nach der nachfolgenden Onlineveröffentlichung durch die SZ werden besagte Inhalte dann von Suchmaschinen wie Google indiziert und einer Weltöffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dieser Vorgang geschieht automatisiert und ohne urheberrechtliche Eigenleistung der Suchmaschine. Mit dem Leistungsschutzrecht soll nun Sorge getragen werden, dass die Ersteller solcher Inhalte auch profitieren von dieser Zur-Verfügung-Stellung durch Dritte wie Google & Co..
Was aber sollte Google davon abhalten, sollte das Gesetz greifen, solche Nachrichtenquellen wie hier exemplarisch die SZ auszuschließen aus dem Google Index? Man vermeide hier schlicht und ergreifend Stress und bediente sich stattdessen der heute per Mausklick hunderttausendfach zugänglichen Blogosphäre und anderer, kostenfrei zugänglicher Kanäle. Was nämlich das Leistungsschutzrecht nicht abdecken kann ist das Featuren bzw. das Weiterverwerten solcher Inhalte mit eigener Schreibe und persönlicher Reflektion. Eine unglaubliche Sackgasse, von der man gar nicht glauben mag, dass Sie offiziell betreten wurde. Lesen Sie hierzu auch den Artikel zum Leistungsschutzrecht von Top-Blogger Robert Basic. Hier noch eine Interpretation von Basic. Geht mich ja nichts an, aber ob die Politik da nicht besser ein bissl länger drüber sinniert hätte :-).
Bildnachweis: 33234052 – alexmillos
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