Vorratsdaten verfassungswidrig

03.10 / Seit 2. März amtlich: Das Gesetz zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten ist verfassungswidrig …
Seit heute, 2. März 2010 ist es amtlich: Das Gesetz zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetdaten ist verfassungswidrig. Alle damit in Zusammenhang stehenden Bestimmungen sind demzufolge nichtig. Entsprechende Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. So entschied heute das Bundesverfassungsgericht.
Das größte Massenklageverfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts hatte also Erfolg. Rund 35.000 Bürger und mehrere Bundestagsabgeordnete hatten gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Gesetz sah seit 2008 vor, Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert zu halten. Quelle: tagesschau.de
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